Campingplatz

Die entspannteste Möglichkeit, dass ganze Wochenende zu erleben
Freitag bis Sonntag
Ab 16 Jahren *
15€ Zeltplatzgebühr
10€ Müllgebühr **
Direkt am Spielfeld
Sanitäre Einrichtungen

* Mit Aufsichtszettel. Der Aufsichtszettel steht auf dieser Seite zum Download bereit.

** Wird nach Abgabe des vollen Müllsacks und sauberem Verlassen des Geländes am Ausgang erstattet.

Der Campingplatz: Die entspannteste Übernachtungsmöglichkeit um das komplette Wochendende zu genießen. Allen Mannschaften bieten wir die Möglichkeit während des Grümpelturniers unseren Campingplatz zu nutzen. Dieser befindet sich direkt am Sportgelände in unmittelbarer Nähe zu den Spielfeldern und dem Festzelt. Allen Campingplatzbesuchern stehen Sanitäre Anlagen zur Verfügung. In unserem Festzelt habt ihr zusätzlich die Möglichkeit Essen und Getränke zu erwerben. Frühstück, Mittag und Abendessen sowie einen Mitternachtssnack werden euch dort angeboten. An jedem Abend findet ein Event in unserem Festzelt statt. Mit der lägendären Grümpelparty am Freitag, einer 80/er 90er Party am Samstag und einem Bayerischen Abend am Sonntag ist dabei für jeden etwas dabei. Bitte beachtet, dass je nach Abendveranstaltung gegebenenfalls Eintrittsgebühren anfallen.

Hier könnt ihr den Aufsichtszettel herunterladen

Campingplatzordnung

Um die Ordnung und Sicherheit sowie ein schönes Grümpelturnier zu gewährleisten, ist diese Campingplatzordnung für alle Besucher bindend.

Zutritt haben Personen über 18 Jahren, oder ab 16 Jahre mit gültigem Aufsichtszettel. Diesen findet ihr rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf unserer Homepage. Kinder unter 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Elternteils.

  1. Der Zeltplatz öffnet am Freitag, den 21.06.2024.um 14 Uhr.
  2. Das Zelten ist nur mit gültigem Zeltplatz Ticket gestattet. Personen, die sich ohne Zeltplatz Ticket auf den Zeltplätzen aufhalten, werden vom Gelände verwiesen.
  3. Es wird eine Zeltplatzgebühr in Höhe von 15€ erhoben. Dies beinhaltet die Nutzung des Zeltplatzes, sowie der Sanitäreinrichtungen (Dusche, WC).
  4. Zudem wird eine Müllgebühr in Höhe von 10€ erhoben. Diese kann durch Abgabe des gefüllten Müllsacks wieder zurück erstattet werden. Der Müllsack wird am Zeltplatzeingang ausgehändigt.
  5. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Turnierbesucher durch Diebstahl, Einbruch, Feuer oder Naturereignisse entstehen. Wertgegenstände sollten in gesicherten Bereichen aufbewahrt werden.
  6. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen u.ä. ist nur auf den ausgeschilderten Flächen gestettet. Achtet hierbei bitte auf die Wegweisung und Hinweise der Security. Den Weisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Das Ausheben von Gräben u.ä. ist auf dem gesamten Gelände verboten.
  7. Beachtet beim Aufstellen die Einhaltung der Rettungs- und Fahrwege sowie Sicherheitsabstände zu Grillplätzen o.ä.. Das Mitbringen von Sperrmüll wie Sessel, Couches, Teppichen o.ä. ist nicht gestattet.
  8. Das Parken von Fahrzeugen innerhalb des Zeltplatzes ist nicht gestattet. Ausnahme Wohnmobil.
  9. Die Rettungsgasse ist ständig freizuhalten.
  10. Offenes Feuer ist aufgrund der Brandgefahr nicht gestattet.
  11. Grillen ist nur mit haushaltsüblichem Grill erlaubt.
  12. Bei bestimmten Witterungsverhältnissen wie Sturm oder ähnlichem kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
  13. Beim Bemerken eines Feuers ist sofort der Ordnungsdienst zu informieren. Auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte, solltet ihr im Interesse der allgemeinen Sicherheit den Brand melden.
  14. Der Gebrauch von Autobatterien außerhalb eines Kraftfahrzeuges auf den Park- und Campingflächen ist nicht gestattet.
  15. Sämtliche Einrichtungen des FSV sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschmöglichkeiten.
  16. Urinieren außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Toiletten ist nicht gestattet.
  17. Zum Ende des Aufenthaltes sid die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  18. Das Besitzen und Zünden von Pyrotechnik und Feuerwerkskörpern ist strengstens verboten.
  19. Der Besitz und Einsatz von Waffen ist strengstens untersagt.